Organe

Die Genossenschaft ist nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung und der Mitwirkung ihrer Mitglieder organisiert. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter können mitbestimmen und mitgestalten. Jedes Genossenschafts-mitglied wird an die Generalversammlung eingeladen und kann über wichtige Geschäfte abstimmen sowie die Mitglieder der Verwaltung (Vorstand) wählen. Wer etwas verändern oder ein Projekt lancieren möchte, kann einen Antrag an die Generalversammlung stellen. Noch aktiver mitgestalten kann sein Wohnumfeld, wer im Vorstand, bzw. der Verwaltung oder in einer Arbeitsgruppe mitwirkt.

 

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Sie findet jeweils in der ersten Jahreshälfte statt. Stimmberechtigt sind alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Die Generalversammlung setzt unter anderem die Statuten fest, wählt Präsident resp. Präsidentin und Mitglieder des Vorstands, bzw. der Verwaltung, genehmigt den Jahresbericht und nimmt die Jahresrechnung ab, entscheidet über den Verkauf oder Kauf von Liegenschaften, Wohnungen oder Grundstücken sowie über die Erstellung von Neu- und Ersatzneubauten.

 

Verwaltung

lst oberstes geschäftsleitendes Organ der Genossenschaft trägt die Verwaltung die Gesamtverantwortung für die Strategie, die Leitung, die Aufsicht und die Kontrolle von Verwaltung und Arbeitsgruppen.

Aktuelle Verwaltungsmitglieder sind:

Stephan Kunz, Präsident
Rolf Brawand, Vize-Präsident
Liselotte Kunz-Kocher
Peter Meister
Urs Christen

 

Kommissionen und Arbeitsgruppen

Werden bei Bedarf ad-hoc einberufen.